Urheberrecht

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In diesem Dokument tragen wir die Anregungen und Ideen aus den Diskussionen der vergangenen zwei Wochen zusammen und formulieren daraus politische Forderungen. In den ersten Tagen geht es um das Sammeln von Themen und Aspekten, die in den Forderungen aufgegriffen werden sollen. Sie können entweder Ihre Forderungen direkt formulieren oder erst mal nur Stichpunkte geben, zu denen wir später mehr erarbeiten. Schauen Sie bitte während der Arbeitsphase alle zwei Tage in das Wiki und ergänzen Sie das, was die anderen Teilnehmer geschrieben haben.

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Inhaltsverzeichnis

Einleitung

Risiken

Die Urheberrechte sind mit Rechtsunsicherheiten verbunden, die von vielen Menschen in unserem Lande wahrgenommen werden. Diese Rechtsrisiken, die sowohl Nutzer als auch Kreative betreffen, sollen nach Möglichkeit reduziert werden. Das ist entscheidend für die breite Akzeptanz des Urheberrechtes. Die Lösung ist nicht der Rechtsbeistand, sondern eine klare Rechtslage, die für den Bürger keine Fallen bereit stellt. Eine Lizenznahme muss für den Kreativen einfach und unproblematisch sein.

Digitale Medien als Chance

Die digitalen Medien eröffnen neue Möglichkeiten der Medienproduktion sowie der Erzeugung, der Distribution und der Kommunikation von Inhalten. Dabei steht noch nicht fest, welches Urheberrecht diesen Medien im Sinne eines fairen Interessenausgleichs angemessen ist. Der digitale Strukturwandel darf nicht zur Besitzstandswahrung bei den Rechteverwertern führen, sondern muss als gemeinsame Chance für die Zukunft begriffen werden.

Begründung des Urheber-, des Verwertungs- und des Hausrechts

Das unveräußerliche Urheberrecht an einem (künstlerischen) Werk (mit kreativen Anteilen) egal welcher Art steht ausschließlich der natürlichen Person auf ewig zu, die den wesentlichsten kreativen Anteil am Werk direkt oder indirekt eingebracht hat. Ab einer erkennbaren Schöpfungshöhe stehen dem Urheber bzw. seinen Erben bis 70 Jahre nach seinem Tod die veräußerbaren Verwertungsrechte zu. Danach stehen bei körperlich existierenden Kunstwerken dem jeweiligen Besitzer Hausrechte zu. Zum Beispiel das Fotografierverbot in Gemäldegalerien oder die Buchpreisbindung in bestimmten Ländern. Nach üblichen Regeln für einen konkreten Auftraggeber erstellte Fotos, Logos, Anzeigentexte und Vergleichbares erreichen keine schutzfähige Schöpfungshöhe und sind ausschließlich einmalig nach Arbeitsaufwand zu bezahlen.

Privatkopie

Nach dem Erwerb einer Kopie eines verwertungsrechtlich geschützten Werks steht es dem Erwerber frei, innerhalb seiner grundgesetzlich zugesicherten Privatsphäre weitere Kopien zur persönlichen Verwendung zu erstellen. Dabei sind technische Umwandlungen z. B. von der MC zum MP3 zum Abspielen auf eigenen Geräten zugelassen. Dieses Recht darf nicht durch technische Mittel verhindert werden. Bei einem eventuellen Weiterverkauf der ursprünglich erworbenen Kopie sind die selbsterstellten Kopien rückstandsfrei zu vernichten.

Bei dem Erwerb eines Originals gelten ausschließlich die dabei vereinbarten Bedingungen.

Urheberrechtsabgabe

Die pauschale Wirkung der Urheberrechtsabgabe entspricht der pauschalen Wirkung der Steuer. Deshalb sollte das zusätzliche Instrument „Urheberrechtsabgabe“ abgeschafft und innerhalb des wohlorganisierten sowie bereits existierenden Steuersystems verwirklicht werden, so überhaupt ein „politischer Wille“ dafür besteht.

Abmahnungen

Gebührenpflichtige Abmahnungen sind ein Ärgernis für viele Bürger und unterminieren das Vertrauen in den Rechtstaat. Hier sollte der deutsche Sonderweg überdacht werden und stärkere Hürden bzgl. der Kommerzialität der Dienste entwickelt werden und Fehlentwicklungen im Fallrecht korrigiert werden.

Abmahnungen dienen dem Rechtsfrieden und sind als Mittel der außergerichtlichen Streitbeilegung bewährt. Man muss sich Fragen, ob man wirklich in allen Bereichen ein staatliches Eingreifen will. Den massenhaften Rechtsverstößen im Internet und die in diesem Zusammenhang andauernde Bagatellisierung derselben kann nicht dadurch begegnet werden, dass man sich von der Rechtsverfolgung verabschiedet. Nichts anderes passiert jedoch, wenn man die Kontrolle von Urheberechtsverstößen staatlichen Stellen überlässt. Es ist vielmehr erforderlich, ein Unrechtsbewußtsein bei der Bevölkerung zu schaffen. Die Abmahntätigkeiten werden in dem Maße abnehmen, indem die Internetnutzer lernen, das geistige Eigentum anderer zu respektieren. Ein Rechtstaat muss sich dann bewähren, wenn dessen Regeln in erheblichen Maße ignoriert werden. Der sorgsame Umgang mit neuen Medien und eine richtige Erziehung ist die Herausforderung die sich Eltern, Schulen und andere Einrichtungen stellen müssen. Wer hingegen die Rechteinhaber angreift, mit dem Argument, die Bürger würden verärgert, gefährdet nicht zuletzt den Wirtschaftsstandort Deutschland.

Zur Schaffung eines "Unrechtsbewußtseins bei der Bevölkerung" (s.o.) dienen zunächst einmal nicht Abmahnungen, sondern klare und für die Bürger verständliche Gesetze. Diese zu schaffen ist Aufgabe des Gesetzgebers!

Abmahngebühren

Die Abmahnung ist ein legitimes Mittel zur Durchsetzung des Rechts. Eine Abmahnung darf nur von einem Anwalt nachweisbar im Auftrage des Rechteinhaber erteilt werden. Die Abmahnung ist kostenlos. Der Anwalt darf und muss Gebühren in Höhe seines tatsächlichen Aufwands entsprechend erheben. Diese Kosten trägt der Auftraggeber. Die Forderung des Ersatz' durch den anerkennenden Schuldigen darf nicht gemeinsam mit der Abmahnung sondern erst nach dem Vorliegen eines verbindlichen Schuldeingeständnis' übermittelt werden.

Rechteverletzer sind keine Opfer sondern Täter. Dieser Grundsatz darf nicht aufgegeben werden. Eine gesetzliche Regelung, wie sie sich z.B. in § 12 IV UWG findet, wäre allenfalls eine Möglichkeit, eine ausufernde Kostenlast zu vermeiden. Wer aber den Auftraggebern grundsätzlichauch noch die Rechtsverfolgungslast aufbürden will, schafft ein Zwei - Klassen Urheberrechtssystem. Dieser würde noch verschärft, wenn es einen außergerichtlichen(!) Anwaltszwang gäbe. Man sollte Vertrauen in die bestehende gesetzlichen Regelungen haben. Die Abmahntätigkeit wird in dem Maße abnehmen, wie die Rechteverletzer lernen, die geistigen Schutzrechte, auch solche der Musikindustrie, zu respektieren.

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